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Der Schulungsvertrag zwischen Hundeschule (Trainerin) und dem Kunden (Hundeführer) kommt durch Vereinbarung eines Trainingstermins zu Stande. Er bedarf keiner besonderen Form. Dies gilt sowohl für Einzel- als auch für Gruppenstunden.
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Hunde sind eigenwillige Lebewesen. Daher kann keine Erfolgsgarantie zugesichert werden. Der Trainingserfolg richtet sich maßgeblich nach Geduld und Konsequenz des Hundeführers.
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Der Hund ist haftpflichtversichert, geimpft, entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten. Auf Anforderung ist der Hundeschule darüber Nachweis zu erbringen.
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Für jegliche von Hund oder Hundeführer während des Trainings oder außerhalb in Anwendung des Erlernten verursachte Schäden an Tier, Menschen, Sachen oder Vermögen haftet allein der Hundeführer. Die Teilnahme an den Einzeltrainingseinheiten oder Gruppenstunden und die Anwendung erlernter Methoden erfolgen auf Risiko des Hundeführers. Nehmen außer dem Hundeführer weitere Personen (z.B. Familie) am Training teil, so sind diese Personen durch den Hundeführer über diesen Haftungsausschluss zu unterrichten.
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Eine Trainingseinheit entspricht ca. 60 Minuten. Die Bezahlung erfolgt bar oder als Überweisung, nach der Trainingseinheit. Alle umseitigen und andere Preisangaben verstehen sich zzügl. Anfahrtskosten. Eine Rückerstattung ungenutzter Unterrichtseinheiten von 5er- oder 10er-Karten im Einzel- und Gruppentraining ist nicht möglich. Die Übertragung an Dritte ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Hundeschule möglich. Die Karten sind ab Kaufdatum 2 Jahre gültig.
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Hunde sind sensible Wesen. Daher ist den Anweisungen der erfahrenen Trainerin Folge zu leisten. Die Trainerin behält sich jederzeit das Recht vor, das Training und die eingesetzten Methoden und Hilfsmittel an die Bedürfnisse von Hund und Hundeführer anzupassen.
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Die Hundeschule kann vom Vertrag zurücktreten wenn der Hundeführer grobes Fehlverhalten zeigt bzw. sich den Anforderungen der Trainerin widersetzt. Der Hundeführer kann dann inkl. seines Tiers ohne Kostenrückerstattung vom Training ausgeschlossen werden. Ist ein Hund nicht tauglich für Gruppentrainings mit anderen Tieren, so kann er vom Gruppentraining ausgeschlossen werden und ggf. in Einzeltrainings ausgebildet werden.
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Sollte der Hundeführer einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, muss dieses spätestens einen Tag vor dem geplanten Trainingsbeginn mitgeteilt werden. Andernfalls wird eine Trainingseinheit voll berechnet. Gleiches gilt für eine vergebliche Anfahrt. Muss die Hundeschule wider Erwarten einen Termin absagen, so wird dieser nachgeholt.
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Sollte eine Bestimmung dieser Schulungsvereinbarungen unwirksam sein so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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Gerichtsstand für alle Rechtsangelegenheiten ist der Sitz der Hundeschule – Hüllhorst.

